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Kirchengemeinde Hagen 1 (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.07. Kirchenkreis Hagen
01.01.1886-31.12.2001
Zum BestandDas Archiv der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hagen (Hagen 1) wurde erstmalig im Jahr 2001 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und danach in Hagen aufbewahrt. Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 sind von ursprünglich 1503 Verzeichnungseinheiten 648 übriggeblieben. Sie umfassen den Zeitraum von 1886 bis 2001. Der größte Teil der übernommenen Akten war nach dem Registraturplan der Kirchengemeinde geführt. Die innere Ordnung wurde bei der Erstellung des Findbuches beibehalten. Sie ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuches.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.336 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.336, Akte Nr. ...".Zur Geschichte der KirchengemeindeWie es schon aus der Laufzeit ersichtlich ist, umfasst der Bestand nicht nur die Akten, die in der Verwaltung der Ev. - luth. Kirchengemeinde Hagen entstanden sind, sondern auch die Akten der Vorgängerin - der Größeren evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen und der Nachfolgegemeinden. Die Chronik der Kirchengemeinde reicht bis in das Jahr 1554 zurück. Vor der Einführung der Union in Preußen im Jahre 1817 hieß die Gemeinde "Lutherische Gemeinde Hagen". Gleichzeitig gab es eine reformierte Gemeinde in Hagen. Die Union wurde in Hagen nicht eingeführt, beide Konfessionen sind nach wie vor in Hagen vertreten. Nach 1817 war einige Zeit die Bezeichnung "Evangelische Gemeinde Hagen I" bzw. "Evangelische Gemeinde Hagen II" in Gebrauch. Später wurde der lutherischen Gemeinde die Bezeichnung "Größere", der reformierten Gemeinde die Bezeichnung "Kleinere" vorangesetzt. 1956 wurde der Name der Größeren evangelischen (lutherischen) Kirchengemeinde in "Evangelisch - lutherische Kirchengemeinde Hagen" geändert. Die Gemeinde teilte sich 1962 in folgende 6 Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Christuskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Johanniskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Hagen, Ev. Lutherkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Matthäuskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Pauluskirchengemeinde Hagen. Die Verwaltungsgeschäfte werden nach wie vor durch das Gemeindeamt bzw. die Gesamtverbandsgeschäftstelle erledigt. Besonders ausführlich sind die Personal- und Vermögensverwaltung, die Bautätigkeit und das soziale Engagement der Kirchengemeinde in der Nachkriegszeit überliefert.Bielefeld, im August 2001 und März 2024Anna WarkentinLiteratur (Auswahl):Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008
Form und Inhalt: Zum Bestand
Das Archiv der Ev.-luth. Kirchengemeinde Hagen (Hagen 1) wurde erstmalig im Jahr 2001 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und danach in Hagen aufbewahrt. Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 sind von ursprünglich 1503 Verzeichnungseinheiten 648 übriggeblieben. Sie umfassen den Zeitraum von 1886 bis 2001.
Der größte Teil der übernommenen Akten war nach dem Registraturplan der Kirchengemeinde geführt. Die innere Ordnung wurde bei der Erstellung des Findbuches beibehalten. Sie ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuches.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.336 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.336, Akte Nr. ...".
Zur Geschichte der Kirchengemeinde
Wie es schon aus der Laufzeit ersichtlich ist, umfasst der Bestand nicht nur die Akten, die in der Verwaltung der Ev. - luth. Kirchengemeinde Hagen entstanden sind, sondern auch die Akten der Vorgängerin - der Größeren evang. (luth.) Kirchengemeinde Hagen und der Nachfolgegemeinden.
Die Chronik der Kirchengemeinde reicht bis in das Jahr 1554 zurück. Vor der Einführung der Union in Preußen im Jahre 1817 hieß die Gemeinde "Lutherische Gemeinde Hagen". Gleichzeitig gab es eine reformierte Gemeinde in Hagen. Die Union wurde in Hagen nicht eingeführt, beide Konfessionen sind nach wie vor in Hagen vertreten. Nach 1817 war einige Zeit die Bezeichnung "Evangelische Gemeinde Hagen I" bzw. "Evangelische Gemeinde Hagen II" in Gebrauch. Später wurde der lutherischen Gemeinde die Bezeichnung "Größere", der reformierten Gemeinde die Bezeichnung "Kleinere" vorangesetzt. 1956 wurde der Name der Größeren evangelischen (lutherischen) Kirchengemeinde in "Evangelisch - lutherische Kirchengemeinde Hagen" geändert. Die Gemeinde teilte sich 1962 in folgende 6 Kirchengemeinden: Ev.-Luth. Christuskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Johanniskirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Lukaskirchengemeinde Hagen, Ev. Lutherkirchengemeinde Hagen, Ev.-Luth. Matthäuskirchengemeinde Hagen und Ev.-Luth. Pauluskirchengemeinde Hagen. Die Verwaltungsgeschäfte werden nach wie vor durch das Gemeindeamt bzw. die Gesamtverbandsgeschäftstelle erledigt.
Besonders ausführlich sind die Personal- und Vermögensverwaltung, die Bautätigkeit und das soziale Engagement der Kirchengemeinde in der Nachkriegszeit überliefert.
Bielefeld, im August 2001 und März 2024
Anna Warkentin
Literatur (Auswahl):
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.