Kaiser Karl V. erteilt dem Johann Quadt die erneuerte Reichsbelehnung mit Schloss, Freiheit und Herrlichkeit Wickrath. G. in unser Statt Brüssel in Brabant, am achtundzwantzichsten dag des monatz Martii anno im zweyundzwantzichsten unseres Rychs des Römischen und dirtten, und der anderer aller im siebenten Jaren. Genauer Wortlaut im Vidimus von 1533 August 14.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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