Pfalzgraf Ruprecht II. befreit die Frauen, Äbtissin und den Konvent des Zisterzienserinnenklosters St. Johann bei Alzey von der jährlich zu Ensheim anfallenden Steuer und Geldabgaben. Andere Korngülten, Rechte und Gewohnheiten, die die Pfalzgrafen an dem Hof der Frauen daselbst haben, verbleiben bei den Pfalzgrafen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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