Johann, ältester Sohn von Kleve und von der Mark, bekundet, daß Ritterschaft und Freie (ritterschap ind vryen) im Land von Dinslaken von der Lippe an aufwärts, wie Geistlichkeit, Ritterschaft und Städte des Landes von Kleve und von Dinslaken das im allgemeinen tun (gemeyntlicken doen), ihm aus Gunst eine Kopfsteuer (eyn bede ind behulp van gelde illick voir syn hoift) bewilligt haben wegen der Fehde, die Johann gegenwärtig führt. Die alten Freiheiten und Gewohnheiten, die sie bisher gehabt haben, sollen dadurch nicht beeinträchtigt werden, weder von Johann noch von seinen Nachkommen. Gegeven [...] 1446 op sente Symon ind Judas dach apostolorum.