Kurfürst Christian I. bekennt, dass er die Brüder Christof und Hans Heinrich Uttmann sowie deren Vettern Paul, Hans, Lucas und Jacob Uttmann und deren rechtmäßige Nachkommen mit dem Siedelhof zu Reuth (Reutha) einschließlich näher bestimmter Zubehörungen als Mannlehen belehnt, wie Heinrich Uttmann es ihnen hinterlassen hat. Dabei wird die Erbfolge bestimmt. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

Show full title
Sächsisches Staatsarchiv
Data provider's object view