Werden.-Johann Wilhelm Freiherr von Bottlenberg gen. Schirp, Herr zu Scheppen, Witten und Byfang macht bekannt, dass ihn Abt Anselm laut wörtlich inserierter Urkunde mit dem Landdrostenamt belehnt hat, doch mit der Bedingung, als Besitzer von Haus Scheppen das unberechtigte Holzfällen in der Fischlakener Mark zu unterlassen und nichts gegen die Markenrechte der Abtei zu unternehmen, wozu er sich verpflichtet.-Es siegelt der Aussteller, Or., Papier, Petschaft und Unterschrift