Vor denselben Schöffen trifft die Witwe Druda ten Boigell eine Erbscheide mit ihren Kindern Hilgen, Geirit, Geerdt und Katharina dahin, dass Letztere 3 Morgen Ackerland und 116 Mark und 72 Weißpfennige sowie außerdem Kost und Kleidung bis zu ig´hrer Mündigkeit empfangen und auch auf dem Hof bleiben dürfen, so lange sie unverheiratet sind. Nach erlegter Mündigkeit soll jedes Kind ein Bett mit einem Schlaflaken (slaeplacken) erhalten. Deutsche Urkunde; Anlieger: Henne Praest, Cuno in dem Pasche

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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