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BESTAND 5 - Städtische Polizeiverwaltung Dortmund (1821-1923) Der Bestand umfasst die Akten der Polizeiverwaltung der Stadt Dortmund von 1821 (aufgrund von Überlieferungslücken im Wesentlichen aber erst vom Ende des 19. Jahrhunderts) bis zur Verstaatlichung der kommunalen Polizei (1923) sowie die Akten der für die Jahre 1918 - 1920 eingerichteten kommunalen Sicherheitswehr und Einwohnerwehr. Der Bestand besteht aus 667 Archiveinheiten oder ca. 30 laufenden Regalmetern. Die Übernahme der Polizeiakten in das Stadtarchiv, dessen Datum sich nicht mehr genau feststellen lässt, erfolgte wahrscheinlich nach der Einführung der neuen Verwaltungsgliederung von 1927. Weitere Polizeiakten (Gesundheits-, Gewerbe- und Versicherungswesen) gelangten über eine Ablieferung des städtischen Ordnungsamtes 1961 an das Stadtarchiv. Die Akten der städtischen Polizeiverwaltung wie auch der übrigen Stadtverwaltung waren in der städtischen Registratur nach einem drei- bis vierstufigen Schema, das um 1836 eingeführt worden war, sachlich gegliedert, und zwar nach Titeln (Obergruppe), Sektionen (Mittelgruppe) und Litera (Untergruppe), später nach Abschnitt, Abteilung und Nummer. Die ursprüngliche Registraturordnung lässt sich anhand eines noch vorhandenen Aktenrepertoriums und eines Aktenplans für einen Teil des Bestandes rekonstruieren; die Unterlagen der Sicherheits- und Einwohnerwehr waren ohne hierarchische Struktur lediglich nach Sachbetreffen angelegt worden. Registratur und Kanzlei der Polizeiverwaltung waren beim Jahresschluss 1871 zur Erleichterung des Geschäftsganges von denen der allgemeinen städtischen Verwaltung getrennt worden. In der städtischen Verwaltung hatte man von jeher eine Trennung der Polizeisachen von den übrigen Verwaltungssachen vorgenommen entsprechend der behördenmäßigen Trennung der Ortspolizei, die an den Bürgermeister als mittelbaren Staatsbeamten gebunden war. Die Registratur der Polizeiverwaltung hatte folglich eine gewisse Selbständigkeit, was sich auch in ihrer Trennung von der allgemeinen städtischen Verwaltung 1871 dokumentierte. Die archivische Erschließung des Bestandes erfolgte 1978/1979 durch Dipl.-Archivar Hermann Josef Bausch. VERWALTUNGSGESCHICHTE Ortspolizei als staatlicher Auftrag Der Übergang Dortmunds in den preußischen Staatsverband brachte keine Änderungen in der Handhabung der Polizeiverwaltung, zumal die Bürgermeistereiverfassung des Großherzogtums Berg von 1807 ihre Gültigkeit für die Stadt Dortmund bis zum Jahr 1834 behielt. Der Bürgermeister war Chef der Ortspolizei und wurde hierin von einem Polizeikommissar unterstützt, der vom Gemeinderat gewählt und von der Bezirksregierung in Arnsberg vorgeschlagen wurde. Der Polizeikommissar war gegen festes Gehalt angestellt. Von 1820 bis 1927 war das Amt des Polizeikommissars mit dem des Beigeordneten verbunden. Inhalt des Polizeiwesens waren die Ordnungsaufgaben der Stadtobrigkeit, vor allem die Gewerbe-, Verkehrs-, Gesundheits-, Sitten- und Baupolizei. Die Polizeiverwaltung blieb auch nach Einführung der revidierten Städteordnung von 1831 eine staatliche Auftragsangelegenheit und der Bürgermeister, der den staatlichen Weisungen unterworfen war, war als örtlicher Polizeichef zugleich mittelbar Staatsbeamter. In der Städteordnung von 1831 wurde die Verwaltung der Polizei alleine dem Bürgermeister übertragen und mit Konstitution des neuen Magistrates am 1. Juli 1835 ging somit die Stelle des Polizeikommissars ein. Zur "Unterstützung der städtischen Behörden in der Verwaltung und der Polizei" wurde allerdings 1836 ein Stadtsekretär angestellt. 1846 fielen fast zwei Drittel der mit dem Bürgermeisteramt verbundenen Arbeiten auf die Polizeiverwaltung. Das Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 sah die Ausübung der Polizeigewalt durch den Bürgermeister "im Namen des Königs" vor und auch in der Städteordnung für die Provinz Westfalen von 1856 (§ 62) war die Handhabung der Ortspolizei dem Bürgermeister übertragen. Durch das Gesetz von 1850 war die örtliche Polizeiverwaltung befugt, nach Beratung mit dem Gemeindevorstand Polizeiverordnungen zu erlassen, und zwar für die Bereiche der Sicherheits- wie der Ordnungspolizei (Verkehrs-, Markt-, Fremden-, Gesundheits-, Lebensmittel-, Feuer- und Flurpolizei). Kommissionen Bei der Wahrnehmung ordnungspolizeilicher Aufgaben, insbesondere Baupolizei, Gesundheitspflege, Feuerschau und Löschwesen, gab es eine Mitwirkung der Stadtgemeinde in Form von städtischen Kommissionen, die aus Mitgliedern des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie aus Fachbeamten und Vertretern einzelner Berufe bestanden. 1846 war vom Stadtverordnetenkollegium eine "Bau- und Wegekommission" gewählt worden. Als besondere Verwaltungsstelle für die Medizinalpolizei wurde Ende der 1840er Jahre eine Sanitätskommission gebildet. Aus der reichsstädtischen Zeit hatte man die zwei polizeilichen Kommissionen für den Bereich des Löschwesens, die Feuerlösch- und Feuerschaukommmission, beibehalten. (Die archivische Überlieferung dieser Kommissionen findet sich im Bestand 3 wieder.) Exekutiv- oder Vollzugspolizei Nach der Übernahme der politischen und militärischen Macht in Dortmund am 09.11.1918 durch den Dortmunder Arbeiter- und Soldatenrat übte der inzwischen gebildete Sicherheitsausschuss des Rates die Kontrolle über die Polizeiverwaltung aus. Obwohl schon vor dem Ersten Weltkrieg 1909 bis 1912 eine Verstaatlichung der Dortmunder Polizei diskutiert worden war, liefen konkrete Verhandlungen zur Verstaatlichung erst seit 1920. Verzögert wurde der Prozess dadurch, dass die interalliierte Militärkommission ihre Zustimmung vorerst nicht erteilte. In Erwartung der Verstaatlichung, deren Notwendigkeit mit den schwierigen polizeilichen Verhältnissen, wie sie in Dortmund bestanden, begründet wurde, war die Stadt seit Herbst 1920 nach und nach mit staatlicher ("grüner") Schutz- oder Sicherheitspolizei belegt worden, die die Ausübung der Sicherheits- und Ordnungspolizei übernahm. Ein staatlicher Polizeiverwalter wurde als Überleitungskommissar mit der Leitung der Polizeigeschäfte unter der Verantwortung des Oberbürgermeisters beauftragt (Regierungsräte von Cossel, Dr. Kielhorn). Auf Beschluss des Innenministers vom 10.01.1923 wurde die Polizei in den Stadtkreisen Dortmund und Hörde mit Wirkung vom 15.01.1923 verstaatlicht und in einem Präsidialbezirk zusammengefasst. In die Zuständigkeit der staatlichen Schutzpolizei fielen nun: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, die politische Polizei, die Fremdenpolizei, die Verkehrspolizei, die Kriminalpolizei und die Feuerpolizei (außer Feuerlöschpolizei). Der städtischen Polizei blieb lediglich die Ordnungspolizei, nämlich Gewerbe-, Markt-, Gesundheits- und Veterinärpolizei sowie das Einwohnermeldewesen. Das Einrücken der französischen Besatzungstruppen in Dortmund am 16.01.1923 verhinderte die Ausführung der vorerst auf dem Papier vollzogenen organisatorischen Maßnahmen, die die Verstaatlichung bewirkt hatte. Nach der Ausweisung der Polizeiverwalter und schließlich der staatlichen Schutzpolizei am 08.03.1923 (bis Oktober 1924), übernahm die kommunale Restpolizei wieder den gesamten Polizei- und Sicherheitsdienst. Organisation und Verwaltung der städtisch verbliebenen Geschäftszweige der Dortmunder Polizei wurden 1925 vom Oberbürgermeister neu geregelt. Verwaltungsorganisation Die Polizeiverwaltung bildete die Abteilung (Büro) II der städtischen Verwaltung. Die Untergliederung der Stadtverwaltung in Magistratsbüros hatte 1877 begonnen. 1889 wurde vom Büro II die Abteilung für Vereins- und Versammlungsangelegenheiten und Presse, die sogenannte Politische Abteilung, abgetrennt und hieraus ein neues Büro gebildet (II b). Seit 1891 bearbeitete dieses Büro auch die Angelegenheiten der Sittenpolizei. Die sittenpolizeiliche Kontrolle der Prostituierten war 1873 eingerichtet worden. Bereits vor 1889 war das Einwohnermeldeamt vom Polizeibüro abgetrennt worden (Büro II a). Die meldepolizeiliche Überwachung der Dortmunder Bevölkerung übte das Einwohnermeldeamt aufgrund der in der Regierungspolizeiverordnung vom 16.04.1874 und der lokalen Polizeiverordnung vom 06.05.1890 enthaltenen Bestimmungen aus. In Verbindung mit dem polizeilichen Melderegister, das 1877 neu organisiert wurde, wurde im Einwohnermeldeamt noch die durch Regierungspolizeiverordnung vom 11.01.1879 bzw. 06.06.1884 angeordnete Kontrolle über das Kost- und Quartiergängerwesen geführt. Eine einheitliche Regelung des Meldewesens kam erst durch den Runderlass des preußischen Innenministers vom 16.01.1904 zustande, aufgrund dessen der Regierungspräsident in Arnsberg unter dem Datum vom 10.06.1904 eine neue am 01.10.1904 in Kraft getretene Meldepolizeiverordnung für den Regierungsbezirk erließ. Am 01.04.1903 wurde bei der Polizeiverwaltung für die Bearbeitung und Verfolgung schwerer Kriminalfälle eine besondere Kriminalabteilung (II c) unter der Leitung eines zweiten Polizeiinspektors (Richard) eingerichtet. Das Kriminalbüro führte eine Steckbriefkontrolle sowie ein besonders angelegtes Verbrecheralbum, das durch Neuaufnahmen in eigener Werkstatt auf dem Laufenden gehalten wurde. 1900 wurde ein besonderes Büro (II d) für die Polizeistraf-, Fund- und Gefangenentransportsachen gebildet. Zur Bearbeitung der Personalien der Polizeibeamten richtete man 1901 ein eigenes Büro (II P) ein. Da die Geschäfte des Hauptbüros (II) immer noch zu umfangreich waren, wurden 1903 ein eigenes Büro (II g) zur Bearbeitung der Gewerbe-, Sanitäts- und Veterinärsachen sowie der berufsgenossenschaftlichen, Markt- und Ausländerangelegenheiten gegründet, das seit 1909 auch für die Revision der freien Hilfskassen zuständig war. Schließlich wurde 1907 zur Bearbeitung der geringeren Vergehen und Übertretungen sowie der Unfallangelegenheiten ein letztes Abteilungsbüro (II VB) der städtischen Polizeiverwaltung vor dem Ersten Weltkrieg eingerichtet (1920 aufgehoben). Bei Beginn der Mobilmachung 1914 wurde zur einheitlichen Bearbeitung aller für die Polizei in Betracht kommenden Mobilmachungs- und Kriegsangelegenheiten eine Zentralstelle (II k) eingerichtet. Infolge des Krieges vergrößerten sich die Aufgaben der Polizei durch die Überwachung von Eisenbahnbrücken und Straßen, die Spionageabwehr, die Kriegswirtschaft, die Ausländerkontrolle, die Kriegswucherbekämpfung, die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht sowie die vielen Kriegsverordnungen und nicht zuletzt durch die Bewachung der Gefangenen auf den industriellen Werken erheblich. Zur Unterstützung der durch Einberufungen geschwächten Polizeiverwaltung stellte die Stadt zahlreiche ehrenamtliche und besoldete Hilfspolizeibeamte ein. Da die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und anderen Gebrauchsgegenständen während des Krieges zunehmend schwieriger wurde, wurde 1917 ein Lebensmittelpolizeiamt (LP) gebildet, das ab 1920 unter der Bezeichnung Wucherstelle dem Kriegswirtschaftsamt angegliedert wurde. 1919 wurde eine besondere Gewerbeabteilung (Gewerbepolizeikommissariat) gebildet, die die Marktaufsicht führte, die Revision der gewerblichen Anlagen und Gewerbebetriebe vornahm, sowie den Straßenhandel, das Droschken-, Auto- und Dienstmannwesen überwachte. Polizeibezirke Das Stadtgebiet war seit 1899 in sechs Polizeibezirke eingeteilt, welchen je ein Polizeikommissar vorstand. Bis ca. 1876 hatte die Stadt einen einzigen Polizeibezirk gebildet und bis 1878 war sie in zwei Bezirke eingeteilt. Hinzu kamen 1879 der 3., 1890 der 4., 1897 der 5., 1899 der 6., 1905 der 7., 1908 der 8., 1914 der 9. und 10., 1918 der 11. bis 13. Bezirk. Die Polizeibezirke 14 bis 19 sind 1924 nach der Neuorganisation der Polizei (Verstaatlichung) geschaffen worden. Polizeipersonal Nach längerer Vakanz der Stelle eines Polizeikommissars (seit 1835, s. o.) wurde 1854? mit Eduard Saarmann diese Stelle wieder besetzt. 1869 zum Polizeiinspektor befördert blieb er bis 1898 ranghöchster Polizeibeamter der Stadt Dortmund. Der Polizeiinspektor amtierte als ständiger Vertreter des Oberbürgermeisters aufgrund einer am 24.05.1870 von der Arnsberger Bezirksregierung genehmigten Dienstinstruktion. Im Vollzugsdienst vertrat ein Polizeikommissar den Inspektor. Dem Polizeiinspektor oblag die Ausbildung und Dienstverteilung der Beamten sowie deren Kontrolle. Nach seiner Pensionierung wurde die Stelle nicht mehr besetzt sondern zur verantwortlichen Leitung der gesamten Polizeigeschäfte unter der Aufsicht des Oberbürgermeisters als Dezernent ein Polizeiassessor, später Polizeidirigent (Kienitz, bis Juli 1919) berufen. Führer der städtischen Vollzugs-Polizei war seit Mai 1919 Polizeioberinspektor Kleinow (bis Juli 1926). Sicherheits- und Einwohnerwehr In den ersten Tagen nach dem revolutionären Umsturz im November 1918 sorgte ein von revolutionären Soldaten gebildeter Sicherheitsdienst, auch Sicherheitskompanie genannt, für Ordnung in der Stadt. Am 15.11.1918 stimmte der Vorstand des Arbeiter- und Soldatenrates dem Antrag des Magistrats auf Bildung einer Sicherheitswehr zu. Die Wehr bestand seit dem 22.11.1918 als eine vorübergehende städtische Einrichtung, die der Magistrat im Einvernehmen mit dem Arbeiter- und Soldatenrat und mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung getroffen hatte. Die schon bestehende Sicherheitskompanie wurde in die Sicherheitswehr überführt. Die Aufgabe der Wehr bestand in der Unterstützung und Ergänzung der Polizei, hauptsächlich bei der Aufrechterhaltung von "Ruhe und Ordnung" und der Sicherung der Lebensmittelversorgung. Die Wehr unterstand dem Magistrat, der dabei im Einvernehmen mit dem Arbeiter- und Soldatenrat handelte. Zwischen Polizei und Wehr bestand eine gewisse Rivalität. Zur Verwaltung und Kontrolle der Wehr war eine gemischte Kommission eingesetzt worden, die erst 1925 aufgehoben wurde. Als Leiter der Wehr fungierte zunächst Bankdirektor Schneider, Major der Landwehr, der später vom städtischen Verwaltungsdirektor und Major a. D. Walther abgelöst wurde. Mit der Leitung der Sicherheitswehr und den Amtsgeschäften des Polizeidirigenten wurde im August 1919 Hauptmann von Heeringen, zuvor Führer eines Freikorps, beauftragt. Zur "unbedingten Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung, von Recht und Gesetz, zur Verhinderung von Plünderung, Diebstahl, Zerstörung und Sabotage" wurde durch Verfügungen des Reichswehrministers und des Innenministers 1919 die Bildung von Einwohnerwehren im ganzen Reich angeordnet, die im Ruhrgebiet etwa ab Mai 1919 planmäßig aufgebaut wurden. In Dortmund wählten die Stadtverordneten am 04.08.1919 drei Vertrauensleute für die Vorarbeiten zur Aufstellung einer Reserve- oder Einwohnerwehr, die sich kurz darauf konstituierte. Sie war für Aufgaben eingerichtet, die normalerweise der Polizei zufielen. Oberste Instanz der Wehr war ein Zentralausschuss unter dem Vorsitz des Bürgermeisters. Die Wehr wurde von Studienrat Dr. Eilers, Hauptmann der Landwehr und während des Krieges längere Zeit Adjutant des Garnisonskommandos in Dortmund, geführt und unterstand dem Kommandeur der Dortmunder Polizei und Sicherheitswehr, Hauptmann von Heeringen. Anfang des Jahres 1920 gab es somit drei Organisationen, die polizeiliche Aufgaben wahrnahmen: die Sicherheitswehr (800 Mann), die ehrenamtliche Einwohnerwehr (3500 Mann) sowie die städtische ("blaue") Polizei (468 Mann). An der Spitze der drei Formationen stand als Polizeihilfsdezernent bis 17.03.1920 Hauptmann von Heeringen. Sicherheitswehr und Einwohnerwehr wurden während der Märzunruhen infolge des Kapp-Putsches 1920 bei ihrer Entwaffnung am 17. März aufgelöst, von Heeringen verhaftet und aus Dortmund ausgewiesen. Zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung wurden nach dem 17.03.1920 Arbeiterwehren gebildet, die teilweise den Polizeidienst wahrnahmen. Nach dem Bielefelder Abkommen vom 24.03.1920 sollten die Arbeiterwehren durch sogenannte Ortswehren ersetzt werden. Bis zum Einmarsch der Reichswehr am 05./06.04.1920 bestand in Dortmund eine Doppelherrschaft der legalen Behörden und des neugebildeten Vollzugsrates der Arbeitervertretung.