Vertrag vom 11. März 1850 mit dem Teerschwelereibesitzer Christian Kreitling in Königshütte über die Ablösung der ihm in dem Forst zustehenden Berechtigung zur freien Entnahme des Schwelereimaterials gegen Erlass von Abgaben, Gewährung einer Rente und eines Holzdeputats sowie über den Tausch der Teu

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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