Oberförsterei Nienover (Bestand)
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NLA HA, Hann. 182 Nienover
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.12 Preußische Provinz Hannover >> 1.12.7 Landwirtschaft, Domänen, Forsten >> 1.12.7.2 Untere Provinzialbehörden >> 1.12.7.2.2 Oberförstereien im Reg. Bezirk Hildesheim
1826-1929
Enthält: u.a. Abschätzungen und Vermessung, Grenzsachen, Holzwirtschaft, Holzabgaben und -taxen, Jagd, Forstkultur, Nebennutzung, Personalia, Forstschutz, Berechtigungen
Geschichte des Bestandsbildners: Nach Einführung der preußischen Verwaltungsorganisation im Jahr 1867 wurde das bisherige Forstrevier Uslar mit Bodenfelde, Schönhagen und Kammerborn zur Oberförsterei Uslar (Sitz: Bodenfelde) ausgebaut. 1876 wurde diese Oberförsterei in Oberförsterei Nienover umbenannt, während die bisherige Oberförsterei Schoningen in Oberförsterei Uslar umbenannt wurde (vgl. Amtsbl. für Hannover 1876 S.262). Die Oberförsterei Nienover setzte sich zusammen aus den Schutzbezirken Bodenfelde, Schönhagen, Polier und Nienover (Staatshandbuch über die Provinz Hannover 1900 S. 181, 1910 S. 214).
Die Oberförsterei Nienover gehörte zur Forstinspektion Uslar (ab 1876 Solling genannt; vgl. Amtsbl. für Hannover 1876 S. 286). Ab 1934 war das Forstamt Nienover dem Regierungsforstamt Hildesheim unterstellt (Staatshandbuch über den Preuß. Staat 1935 S. 615). Es umfasste 1937 die Revierförstereien Bodenfelde, Nienover, Polier und Schönhagen (Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 167).
Bestandsgeschichte: Der Bestand gelangte 1966 in das Hauptstaatsarchiv Hannover (Acc. 57/66), wurde jedoch erst 1978/1979 zusammen mit weiteren Forstakten geordnet und der Benutzung zugänglich gemacht. Die Akten umfassen die Zeit von 1826 bis 1929. Einzelne Aktenbände sind ihrer Provenienz wegen zu den Beständen Hann. 82a Uslar (Forstinspektion Uslar und Hann. 74 Uslar (Amt Uslar) gelegt worden.
In den vorliegenden Bestand Hann. 182 Nienover ist bislang lediglich folgende Ablieferung des staatlichen Forstamtes - vormals Oberförsterei - Nienover eingegangen:
- Acc. 57/66
Akten der Oberförsterei Uslar finden sich (auch) im Bestand Hann. 182 Uslar. Die Akten des Forstamtes Nienover nach 1945 werden dem Bestand Nds. 660 Uslar zugeordnet.
Stand: Juli 2010
Bearbeiter: Eveline Noffke (1980), Christiane Drewes (2010)
Geschichte des Bestandsbildners: Nach Einführung der preußischen Verwaltungsorganisation im Jahr 1867 wurde das bisherige Forstrevier Uslar mit Bodenfelde, Schönhagen und Kammerborn zur Oberförsterei Uslar (Sitz: Bodenfelde) ausgebaut. 1876 wurde diese Oberförsterei in Oberförsterei Nienover umbenannt, während die bisherige Oberförsterei Schoningen in Oberförsterei Uslar umbenannt wurde (vgl. Amtsbl. für Hannover 1876 S.262). Die Oberförsterei Nienover setzte sich zusammen aus den Schutzbezirken Bodenfelde, Schönhagen, Polier und Nienover (Staatshandbuch über die Provinz Hannover 1900 S. 181, 1910 S. 214).
Die Oberförsterei Nienover gehörte zur Forstinspektion Uslar (ab 1876 Solling genannt; vgl. Amtsbl. für Hannover 1876 S. 286). Ab 1934 war das Forstamt Nienover dem Regierungsforstamt Hildesheim unterstellt (Staatshandbuch über den Preuß. Staat 1935 S. 615). Es umfasste 1937 die Revierförstereien Bodenfelde, Nienover, Polier und Schönhagen (Deutsches Forsthandbuch 1937 S. 167).
Bestandsgeschichte: Der Bestand gelangte 1966 in das Hauptstaatsarchiv Hannover (Acc. 57/66), wurde jedoch erst 1978/1979 zusammen mit weiteren Forstakten geordnet und der Benutzung zugänglich gemacht. Die Akten umfassen die Zeit von 1826 bis 1929. Einzelne Aktenbände sind ihrer Provenienz wegen zu den Beständen Hann. 82a Uslar (Forstinspektion Uslar und Hann. 74 Uslar (Amt Uslar) gelegt worden.
In den vorliegenden Bestand Hann. 182 Nienover ist bislang lediglich folgende Ablieferung des staatlichen Forstamtes - vormals Oberförsterei - Nienover eingegangen:
- Acc. 57/66
Akten der Oberförsterei Uslar finden sich (auch) im Bestand Hann. 182 Uslar. Die Akten des Forstamtes Nienover nach 1945 werden dem Bestand Nds. 660 Uslar zugeordnet.
Stand: Juli 2010
Bearbeiter: Eveline Noffke (1980), Christiane Drewes (2010)
2,7
Bestand
Literatur: Walter Kremser: Niedersächsische Forstgeschichte - eine integrierte Kulturgeschichte des nordwestdeutschen Forstwesens (Rotenburger Schriften Sonderband 32), Rotenburg (Wümme) 1990, Sollingverein Uslar e. V. (Hrsg.): Das Sollingische Forstbereitungsprotokoll für die Ämter Uslar, Niennover, Lauenförde, Hardegsen und Erichsburg : 1735 - 1736 ; mit einem Auszug aus der Fleischmannschen Forstchronik/ Transkription der Handschriften: Gerhard Brodhage; Holzminden: Mitzkat, 1999 - 192 S.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ
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