Christina Ingenhaeff, Frau, Anna ter Lip, Priorin, und Anna von Batenburg (-borgh), Kellnerin, sowie sämtliche Jungfrauen des Klosters zu Hagenbusch (-boß) bei Xanten vom Orden St. Benedikts verkaufen an Werner von Vlatten, Scholaster, Gerhard Kuep und Sibert von Eyll (Eill), Kanoniker zu Xanten, als Testamentsexekutoren des + Thomas Ardei, Rektors des Gasthauses in Xanten, eine Jahrrente von 5 Silbertalern aus ihrem Hof und Gut vpgen Wilßkamp im Amt Xanten, zahlbar in Xanten auf Peterstag ad vincula [22. Februar] oder binnen 14 Tagen danach von 1567 an, wie man in Xanten Jahrrenten zu bezahlen pflegt. Wenn die Rente nicht termingerecht gezahlt wird, können die Exekutoren den Hof oder dessen Einkünfte pfänden oder pfandweise verkaufen bis zur Begleichung der Ausstände und nötigenfalls auch der Hauptsumme. Die Jungfrauen haben auf die Rente zugunsten jenes Testaments verzichtet. Sie geloben, den Exekutoren rechte Währschaft zu leisten, wie es Erbkaufsrecht ist, und auch auf deren Begehren weitere Sicherheiten zu bieten und die Rente vor den gebührenden Gerichten aufzulassen. Sie können die Rente jeweils am Peterstag ad vincula mit 100 Silbertalern zu 52 Albus, nicht mit anderem Geld, sowie mit den dann noch ausstehenden Jahrpensionen nach vierteljähriger Kündigungsfrist einlösen. - Ankündigung des Klostersiegels. Gegeven 1566 den tweden dagh der maint Augusti.