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Abänderung der Verordnung vom 4. April 1877, Band: 1
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Enthält u. a. folgende Druckschriften: Allgemeine Zeitung vom 24. Februar 1884.- Bericht der Rechenschaftsdeputation der 2. Kammer für die Jahre 1880/81.- Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags, 2. Kammer, Nr. 50, 1884.- Bericht der 3. Deputation der 1. Kammer über das Dekret Nr. 1 vom 12. November 1883, Rechenschaftsbericht für die Jahre 1880/81.- Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags, 1. Kammer, Nr. 44, 1884.- Gustav Seidler: Der Staatsrechnungshof Österreichs, Wien 1884.- Viertes Buch - Staatshaushaltskontrolle.
Akten
Registratursignatur: I A Nr. 30
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).