Friedrich Wilhelm König in Preußen belehnt Johann Georg von Essen, seinen Bürgermeister zu Moers, zu Behuf des Melchior Rutger Kerich, Bürgermeisters zu Köln, mit dem Anwachs am Rhein bei Ruhrort im Casselerfeld, nachdem Johann Georg kraft Vollmacht der Erbgenahmen Goldschmidt, der Witwe Kerich und Konsorten, vom 28. Juli 1733 angezeigt hat, dass das Lehen durch den Tod des Philipp Jakob Horn gen. Goldschmidt, des Vetters der Witwe, eröffnet ist, und gebeten hat, den Melchior Rutger, den Sohn der Witwe, damit zu belehnen. Das Lehen wird nach kölnischem Lehnrecht vergeben. Der Belehnte hat gehuldiqt und geschworen, die Pflichten eines Lehnsmannes zu erfüllen, insonderheit binnen 3 Monaten eine genaue Deskription des Lehens einzuliefern und über die Belehnung zu reversieren. Zeugen: Freiherr von Kinsky, Müntz, Blechen, Mönnich und Jüchen , Vizepräsident und Räte der moersischen Lehnkammer und Regierung. Ankündigung des königlich moersischen Siegels und der Unterschriften der genannten Glieder der Lehnkammer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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