Herzog Eberhard zu Württemberg (Wirtemberg) bekundet, dass er David von Helmstatt als Träger für dessen Mutter Anna Harolltin von Hohenburg (Hohemburg) Rappenau (Rappenow), das "sloss und das dorf darunder gelegen", samt allen Zugehörungen, wie Dieter von Hettingen (Hettikain) dieses der Herrschaft Württemberg lehnbar gemacht, zu Mannlehen verliehen hat. Württemberg hat das Öffnungsrecht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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