Christa(n) Teutnier von Blitzenreute und Ehefrau Barbara Aftelturerin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit ein Gut in Blitzenreute verliehen hat, das zuvor Ulrich Mor innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich leisten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 2 lb 3 ß 11 d und eine Weinfahrt vom (Boden-)See ohne Futter, je 7 Scheffel Vesen und Hafer, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne, 65 Eier. Zusätzlich entrichten sie Abschlagszahlungen an den alten Rückständen von 8 Scheffel 2 1/2 Streichen Vesen und 10 Scheffel 5 Streichen Hafer, alles in Ravensburger Maß und Währung. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn die Beliehenen dem Kloster abschweif bzw. ungehorsam werden. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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