Abt Franciscus von St. Gallen bewilligt auf Bitten seines Rats und Dieners Wolf von Helmstorff zu Eppishausen (Ae*ppishusen) dem festen Eitelhans Huntpiß zu Ravensburg die Verpfändung eines Lehensguts wegen eines Darlehens von 300 fl bei 15 fl Jahreszins, das er bei Jakob Hännsler, Bürger zu Ravensburg, aufnahm.