Oberhofgerichtsrat Carl Heinrich Ferdinand von Zehmen auf Graupzig gegen den Finanzprokurator Gustav Moritz Hallbauer aus Meißen als Beauftragter des Pfarrlehns in Ziegenhain wegen Besitzstreitigkeiten um die so genannte Pfarrwiese am Heideberg bei Ziegenhain (Auftragsakte)