Arnold Krabbe, Kaufhändler zu Mülheim, macht bekannt, da ihn Abt Bernhard nach dem Tod des Abts Johann mit den Gütern Schaphaus, Deinckhaus, jetzt Sonders und Piepers im Gericht Mülheim belehnt hat. Er wird die Aufsitzer und Güter bei ihren alten Rechten halten. In seinem Auftrag hat gehuldigt Johann Hebenthal, Kaufhändler in Mülheim in Gegenwart von Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Unterschrift des Bevollmächtigten