Johann, Erzbischof von Trier, nimmt den Hanns vom Oberstein als seinen Mann an und verschreibt ihm eine jährliche Rente von 10 Goldgulden, zahlbar von dem Kellner des Stifts St. Wendel. Dieselbe kann mit 100 Goldgulden abgelöst werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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