Anspruch auf Aufhebung der Konfiskation des gesamten Vermögens des Jakob Müller gen. Bock, der sich nach dem „muetwilligen freventlichen Totschlag“ an einem Johann von der Beck der Strafverfolgung durch Flucht entzogen hatte. Die Appellanten argumentieren, als Ehefrau und Kinder des Jakob Müller unschuldig bestraft zu werden. Nach Auffassung des Appellaten ist die Appellation in dieser „peinlichen und Criminal sachen“ nicht zulässig.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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