Differenz zwischen Jörg Harder zu Maierhof einerseits und Hans Kolberer, Bürger zu Kraiburg sowie Hans Gasteiger, im Gericht Kraiburg gesessen, andererseits, hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Appellation, die ersterer in einem vor dem Pfleggericht Kling anhängigen Prozeß zwischen diesen beiden Parteien beantragt hat.

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Staatsarchiv München