Bekennen einer Schuld
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E1 A 172/31
Vorl. Nr.: 369
172/31
E1 A Urkunden
Urkunden >> Rathausarchiv
29. Dezember 1648
Enthält: Vor Gerardt Goeln und Johannes Bossems, Schöffen zu Erkelenz, bekennen Peter Storms und seine Frau Alheidt, an Peter Kreins zur Leibzucht und dessen Kind Rebecca, das er von seiner früheren Frau ebenfalls mit Namen Rebecca hat, 162 1/z Taler zu schulden, die von dem Verkauf des Hauses herrühren, und ab 1649 jährlich auf Remigii [1 . Okt.] entsprechende Zinsen bis zur Ablöse zahlen zu wollen. Zum Unterpfand setzen sie 1 1/z Morgen zehntfreies Land an den Hentgens Kaulen zwischen Montenacks Erben und Udtmans Erben sowie Vz Morgen zehntfreies Land an der Bellinghover Windmühle zwischen Henrich Schouff und Hardts Erben.
Archivale
Aussteller: Unterschrift: die Schöffen und der Secretarius Meier
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:57 MEZ