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Friedberg, Burg: Kaiser Karl VII. nimmt die Burg Friedberg und die ihr zugehörigen Orten unter seinen Schutz und Schirm, nachdem sie ihm laut eines in Frankfurt am 1743 August 9 geschlossenen Vertrags die Zahlung eines beträchtlichen Hilfsgelds zugesagt hat, und gebietet allen seinen Generälen, Offizieren und Soldaten [vgl. Nr. 423, 1738 März 6, und Nr. 426, 1738 Mai 27] bei seiner kaiserlichen Ungnade insbes. gegen die kommandierenden Offiziere, die Genannten von aller 'Soldatesca zu Roß und Fuß', Durchmarsch von Truppen, Quartiernahme, Gestellung von Proviant und Fourage, Schanz- und Befestigungsarbeiten und allen anderen damit in Verbindung stehenden Forderungen zu verschonen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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