Hintergrund des Verfahrens sind Streitigkeiten um die Ausübung gemeinsamer Besitzrechte an Haus und Herrlichkeit Fliesteden (Vleisteden). Der Appellat hatte den Appellanten wegen Pächteran- und -absetzungen auf Eingriff in die nur gemeinsam auszuübenden Besitzrechte insbesondere an Haus Fliesteden verklagt. Der Appellant hatte die Berechtigung dieser Klage, vor allem aber die Zuständigkeit des Kölner Offizials bestritten. Die Herrlichkeit Fliesteden, die einen eigenen Gerichtsbezirk bilde, sei in der Matrikel des Offizials nicht aufgeführt. Instanz nach dem Gericht Fliesteden sei der Graf von Salm-Reifferscheid. Die RKG-Appellation erfolgte gegen den Bescheid des Offizials, sich für zuständig zu erklären, sowie gegen die Abweisung der dagegen eingelegten Appellation.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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