Veltin Waltther, Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichts zu Kork beurkunden, daß ihr Mitbürger Hans Steudell der Jüngere zu Kork und seine Ehefrau Anna dem Quirin Beckher, Amts- und Kirchenschaffner zu Willstätt, für St. Nikolaus zu Eckartsweier 1 Pfund 11 Schillinge 6 Pfennige jährlichen Zinses von 31 Pfund 10 Schillingen Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.