Die unumstösliche landesherrliche Rechte u. die Gerichtsbarkeit des hohen Hauses Solms über das Kloster Arnsburg, u. die klösterliche völlige Unterwürfigkeit mit dem daraus fliesenden Verbindlichkeiten u. übrigen ächten Verhältnissen. Ausgeführt in der bey höchstpreißlichem ... Reichshofrathe den 1oten Hornung 1785 übergebenen ... Replikhandlungen u. deren Nachtrage vom 5ten Apr. eben dieses Jahrs in Sachen Arnsburg Kloster gegen das ... Gesamthaus Solms. ... ... o.O. u. Verl.. 88 S.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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