Johann Heinrich Eickholt quittiert über die ihm vom Kloster Vinnenberg gezahlte Hälfte des Kaufpreises von Ländereien, die er eines Prozesses halber noch nicht hat übergeben können und leistet mit seinem Schwiegersohn Stülbe für die Überlieferung Bürgschaft.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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