Offenlegung von Forderungen aus Hypothekenschulden an die Erben Wirths
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GerKer, 494
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1692
Enthält: Streitgegenstand sind Hypothekenschulden der Vorfahren von Peter Wihrt. Am 23.9.1692 ersucht er aus Anlass der Klage der Anna Maria Weyerstraß, Witwe Johann Adolf Schreibers, die Kommission (Gerhard Rensing für das Domkapitel, J. A. von Tondi und Doktor Lotius), die den Prozess führt, den schon im letzten Jahr ergangenen Zahlungsbefehl aufzuheben und die Offenlegung der Bücher zu befehlen. Am selben Tag beschließt aber das Gericht die Pfandveräußerung ("Distraktion") und lädt die Klägerin und die anderen Gläubiger, darunter Pastor und Provisoren von St. Maria Ablaß in Köln, das Hospital St. Martin in Köln, sowie den Beklagten Peter Wihrt auf den 7. Oktober zum nächsten Termin. Die Gläubiger sollen dann ihre Forderungen geltend machen. Die Klägerin, Witwe Schreibers, erhält das Recht, nach den älteren Gläubigern, aber noch vor allen anderen zufriedengestellt zu werden. Das Verfahren dauert aber offensichtlich noch länger, zum einen weil der Beklagte sich gegen sie Urteile wehrt, zum andern wegen Verhinderung der Gläubiger und der Kommissare, zu den Gerichtsterminen zu kommen.
Schriftstücke: 10
Archivale
Esser, Peter
Lotius, Doktor
Rensing, Gerhard
Schmitz, Bernard
Tondi, J. A. von
Weyerstraß, Anna Maria, Witwe Johann Adolf Schreibers
Wolffs, Adelheidt
Köln - St. Maria Ablass
Köln - Hospital St. Martin
Forderung
Obligation
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:48 MEZ