Heinz Stöb von Bavendorf ("Bauffendorf") bekennt, daß ihm Kloster Weingarten das von ihm bebaute Gut oder Lehen in Bavendorf unter folgenden Bedingungen auf Lebenszeit verliehen hat. Er wird das Gut in ordentlichem Zustand halten und die gewöhnlichen Abgaben leisten, insbesondere Zinsen und Hubgeld zahlen. Alte Schulden in Höhe von 16 Scheffel Vesen wird er in Jahresraten von 4 Scheffeln abtragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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