Eine von den Räten des Herzogs von Jülich und Berg zwischen Herzog Johann von Kleve und Landgraf Hermann von Hessen, Administrator des Erzbistums Köln, verabredete Übereinkunft in deren Zwistsache wegen der Schlösser Arnsberg und Eversberg, wonach zur Ausgleichung derselben eine schiedsrichterliche Tagesfahrt bestimmt wird, bis zu welcher Zeit es bei dem bisherigen Besitzstand verbleiben soll. d. Soterstag nach Sonntag remmiscere.