Der Priester der Diözese Augsburg Johann Widenmann von Bubesheim [Lkr. Günzburg] wurde von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm als Inhaber des Patronatsrechts auf die Pfarrkirche in Sontbergen [Gde. Gerstetten/Lkr. Heidenheim] präsentiert. Daher leistet er vor dem Rat in Gegenwart des öffentlichen Notars Augustin Wagenrieder von Dillingen, der dies auch beurkundet, und der hinzugebetenen Zeugen den vor der Übersendung der Präsentationsurkunde an den zuständigen Diözesanbischof in Augsburg üblichen Eid. Damit verpflichtet er sich nach der endgültigen Übertragung der Pfründe zu persönlicher Residenz, Anerkennung des Stadtgerichts in Ulm als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Rat, Bürgerschaft und Untertanen der Stadt über weltliche Angelegenheiten, Wahrnehmung aller mit der Pfründe verbundenen Aufgaben und Pflichten sowie Gehorsam gegenüber den Patronatsherren. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen, persönlichen Verfehlungen oder Übernahme einer anderen kirchlichen Pfründe wird er nach Aufforderung durch Bürgermeister und Rat auf die Pfarrkirche verzichten und diese durch seine bevollmächtigten Prokuratoren, die Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm Bartholomäus Rot, Matthäus Laupin und Jodok ("Jos") Scherer, Bürgermeister und Rat, dem Bischof von Augsburg oder dessen Generalvikar resignieren.