Herbord Ernst und Arnt to Aholte, Schöffen zu Bocholt, bekunden, dass Gert Lieuerynck, Hinricks Sohn, seine Ehefrau Fenne und beider Tochter Griete für eine bezahlte Summe Geldes dem Prior und Konvent der Kartause bei Wesel eine Erbrente von 3 schweren, oberländischen rheinischen Goldgulden verkauft haben aus ihrem Gut zu Lieuerynck im Kirchspiel Bocholt in der Bauerschaft Hoenhorst und aus einem Garten für 1 1/2 Scheffel "Lijns"saat Bocholter Maß, gelegen vor der Osterpoirten zwischen Werner Volkerynchs und Henrich Hoygynchs Garten. Verkäufer und ihre Bürgen Sander Tedekynch und Johan ter Lynden leisten Währschaft und verzichten auf Rechtsbehelfe. Das Gut ist belastet mit 1/2 münsterschen Mark für die Äbtissin von Vreden. Wiederkauf zum Zahltermin Michaeli (29.9.) für 60 Goldgulden wird vorbehalten. Siegelankündigung: Schöffensiegel. Datum...sabbato proximo post dominicam Esto mihi. deutsch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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