Gf. Ulrich von Berg beurkundet, daß die Veräußerung einer Hube in Mietingen ("Mutingen") an Äbtissin und Kv. von H. durch Heinrich Muio, dessen Bruder C. und Schwestern, welche die Rechtmäßigkeit der Übertragung behaupteten, Anlaß zu Streit gab. Der Streit wird folgendermaßen beigelegt: Das Gotteshaus bezahlt den Geschwistern Muio eine Summe Geld, die Geschwister geben die Hube gemäß Ministerialenrecht dem Grafen auf und dieser überträgt sie dem Gotteshaus zu freiem Eigen als Seelgerät.
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Gf. Ulrich von Berg beurkundet, daß die Veräußerung einer Hube in Mietingen ("Mutingen") an Äbtissin und Kv. von H. durch Heinrich Muio, dessen Bruder C. und Schwestern, welche die Rechtmäßigkeit der Übertragung behaupteten, Anlaß zu Streit gab. Der Streit wird folgendermaßen beigelegt: Das Gotteshaus bezahlt den Geschwistern Muio eine Summe Geld, die Geschwister geben die Hube gemäß Ministerialenrecht dem Grafen auf und dieser überträgt sie dem Gotteshaus zu freiem Eigen als Seelgerät.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456 U 7
Arch. Rubr. N, S. 112 Nr. 8.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 456 Heggbach, Zisterzienserinnenkloster
Heggbach, Zisterzienserinnenkloster >> 1. Urkunden
1250 Juli 27 ("VI. Kalendas Augusti")
Urkunden
Lateinisch
Alberweiler, Heinrich von
Berg, Ulrich II. von; Graf, ca. 13./14. Jh.
Freyberg, Heinrich von
Hausen, Heinrich von
Maselheim, Rudolf von
Maselheim, Walter von
Möllenbronn, B. von
Muo*io, C.
Muo*io, Heinrich
Öpfingen, Gerwicus von
Öpfingen, Heinrich von
Seneflinus
Sondelfingen, Swiger von
Sulmetingen, Heinrich von
Sulmingen, Hermann von
Tadelfingen, Ruedeger von
Alberweiler : Schemmerhofen BC
Berg : Ehingen (Donau) UL
Freyberg : Hürbel, Gutenzell-Hürbel BC
Gamerschwang : Ehingen (Donau) UL
Hausen am Bussen oder ob Allmendingen oder ob Urspring : Schelklingen UL
Maselheim BC
Mietingen BC
Möllenbronn = Ober- und Untermöllenbronn, Bad Waldsee RV
Obersulmetingen : Laupheim BC
Öpfingen UL
Sondelfingen : Reutlingen RT
Sulmingen : Maselheim BC
Tadelfingen, abgeg. bei Setzingen UL
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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