Papst Innozenz IV. an den Propst zu St. Guido und den Dekan von Speyer: Da die Äbtissin und der Konvent des Klosters in Oberstenfeld vom Orden des hl. Augustinus, Speyerer Diözese, von manchen, wie er gehört hat, wegen ihrer Besitzungen und anderer Güter Unrecht und Schaden leiden, beauftragt er sie, die Personen und ihre Güter zu schützen und niemanden zu gestatten, sie ungebührlich zu belästigen, die Belästiger aber mit der Kirchenzucht zu zähmen. Gegenwärtige Urkunde gilt für drei Jahre.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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