Joachim und Vlrich, des älteren Geschlechts G. zu Ortemburg, Vettern, als Vormunde des G. Henrich, Sohn des verstorbenen Hr. Johanns, des älteren Geschlechts G. zu Ortemburg, geben Hr. Wolf Dietrich von Mechslrain Frhr. zu Waldeckh eine Schuldverschreibung auf 3 Jahre für 8.000 fl rh., die jährlich mit 400 fl zu verzinsen sind, die erste Zinszahlung ist zu Pfingsten 1576 fällig. Als Sicherstellung wird der gesamte Besitz des G. Henrich gegeben, die Bürgschaft übernimmt G. Joachim mit seinem Besitz.; S 1 und 2: die Ausst.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv