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Gernsheim: Compromissum inter Monasterium Eberbacense et Monasterium Lauricense in ........ inter illeratione Decimae tam majoris quam minoris de ...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Starkenburg >> 7 Orte, Buchstabe G >> 7.5 Gernsheim
1347 März 3
Eberbach, Abtei
Pergament mit anhängendem Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum et Actum Anno Dom. Millesimo trecentesimo quadragesimo septimo V non Marty d. 3. Merz 1347
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gernsheim: Compromissum inter Monasterium Eberbacense et Monasterium Lauricense in ........ inter illeratione Decimae tam majoris quam minoris de universis frugibus seu fructibus bonorum immobilium curie in Frenkenwelt, sitae in terminis villae Gernsheim in Magistrum Conradum de Augusta Clericum civitates Moguntinae et in magistrum Hermannum de monte Martis advocatus causarum in sede Moguntina tanquam in Arbitros
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.