Mainz, 1622.08.16. (Richter Hettisch). Der B. und Schneider Hans Weyßel quittiert den Reinhard Kirchener über die Zahlung des Restkaufschillings in Höhe von 100 fl., wodurch die Belastung gegenüber St. Emmeran für den Käufer erledigt ist. Z.: Kaspar Kranebel und Leonhard Fiescher.

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