Vereinbarung zwischen Reichskanzler [Graf Hertling,] und Oberster Heeresleitung über die Verantwortung bei den Friedensverhandlungen und das Schlichten eventuell auftretender Meinungsverschiedenheiten (Ausfertigung des Reichskanzleramtes; der Betreff wurde von Wilhelm II. mit Bleistift darüber geschrieben: "Abmachung zwischen dem Reichskanzler und F[eld]M[arschall von] H[indenburg]sowie Gen[eral]-Qu[artier]-M[eister] Ludendorff in der Besprechung vom 12. Januar [19]18 zu Berlin über die Kompetenzen der Instanzen aufgrund der Reichsverfassung (§ 11) Friedensschlüsse betreffend, 13. Januar [19]18

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