Mainz, 1592.05.10. (Richter Anshelm). Eheberedung zwischen dem B. Kornelius Herman und der Tochter des Schneidermeisters und Ratsverwandten Niklas [leerer Raum] zu Eltville (Eltvell). Sie bringt in die Ehe 1 M. Weingarten und 1 Stück Wein. Des Hochzeiters Sohn Wilhelm aus seiner ersten Ehe mit Elisabeth Epsteinen erhält bei der Verheiratung 30 fl. Mutterteil. Stirbt der Mann vor der Frau, so erhält sie ihr Zugebrachtes, ihre Kleider und Kleinodien und ausserdem 100 fl. aus seinem Nachlass. Stirbt sie vor ihm, so erhält er aus ihrer Nahrung 30 fl. Kinder aus dieser Ehe und der Sohn aus erster Ehe haben im übrigen gleiches Erbrecht. Z.: 1) für den Mann: Sein Bruder Adam Herman und Wolf Berman; 2) für das Kind: Adam Epstein und Peter Bruck; 3) für die Braut: Ihr Vater, ferner Heinrich Potting, Schultheiß zu Eltville (Eltvel), Hans Wintt und Tobias Beyelstein. [Am Rand]: NB. Junker Eberhard Stockheim.

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