Die Pröpste zu Ebstorf und Lüne bekunden ein Abkommen Herzog Wilhelms des Älteren von Braunschweig und Lüneburg mit Bürgermeistern und Ratsmannen von Lüneburg über das Schloss Wolpe. Der Lüneburger Rat soll zu Ostern dem Herzog für die Rückzahlung der auf 1000 Rheinische Gulden ermäßigten Pfandsumme das Schloss überantworten.

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