Notariell beglaubigte Ausfertigung der Urkunde Nr. 306. Die alten Schotten sollen als Pächter bleiben; das Kloster soll die Schulden bezahlen; die Pacht wird festgesetzt; ebenso eventuelle Aussteuer der Söhne.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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