Peter Käser d.J. von Wielatsried ("Wylhartzried") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den Kindern aus dieser Ehe auf Lebenszeit ein aus Haus und Hofraite in Fronhofen bestehendes Gütlein verliehen hat. Dieses hatte bisher die Hartmännin inne, die es inzwischen dem Abt aufgegeben hat. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise nutzen und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen oder etwas daraus verleihen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten geben sie als Zins und Hubgeld 1 lb d Landswährung, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Wenn der Aussteller die Leihebedingungen nicht einhält, eine Ungenossame heiratet oder dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig wird, verliert er das Gütlein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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