Peter Käser d.J. von Wielatsried ("Wylhartzried") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den Kindern aus dieser Ehe auf Lebenszeit ein aus Haus und Hofraite in Fronhofen bestehendes Gütlein verliehen hat. Dieses hatte bisher die Hartmännin inne, die es inzwischen dem Abt aufgegeben hat. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise nutzen und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen oder etwas daraus verleihen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten geben sie als Zins und Hubgeld 1 lb d Landswährung, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Wenn der Aussteller die Leihebedingungen nicht einhält, eine Ungenossame heiratet oder dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig wird, verliert er das Gütlein.
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Peter Käser d.J. von Wielatsried ("Wylhartzried") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm und seiner künftigen Ehefrau, wenn er eine Leibeigene des Klosters heiratet, sowie den Kindern aus dieser Ehe auf Lebenszeit ein aus Haus und Hofraite in Fronhofen bestehendes Gütlein verliehen hat. Dieses hatte bisher die Hartmännin inne, die es inzwischen dem Abt aufgegeben hat. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise nutzen und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es nicht schlaizen oder etwas daraus verleihen, verpfänden oder verkaufen. Jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten geben sie als Zins und Hubgeld 1 lb d Landswährung, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Wenn der Aussteller die Leihebedingungen nicht einhält, eine Ungenossame heiratet oder dem Kloster ungehorsam bzw. flüchtig wird, verliert er das Gütlein.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 584
fasc. 036 n. 09
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1470 Juli 3 (am zinstag vor sant Ulrichs tag)
17 x 36,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Altdorf
Aussteller: Peter Käser d.J. von Wielatsried ("Wylhartzried")
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Kaspar von Buchen, Landrichter in Schwaben zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Aussteller: Peter Käser d.J. von Wielatsried ("Wylhartzried")
Empfänger: Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten
Siegler: Kaspar von Buchen, Landrichter in Schwaben zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Bentelin von Ravensburg, Jodok; Abt von Weingarten
Buchen, Kaspar von; Landrichter
Käser, Peter
Weingarten, Jodok Bentelin; Abt
Altdorf = Weingarten RV
Altdorf = Weingarten RV; Landrichter
Fronhofen : Fronreute RV
Fronhofen : Fronreute RV; Einwohner
Schwaben, Landrichter
Wielatsried : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:30 MEZ
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