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Germansclesigin Schultheiß, drei benannte Schöffen und die Gemeinde zu Hornau weisen dem Pfarrer zu Münster, welcher wöchentlich in der mit Erlaubnis des Erzbischofs von Mainz und des Kirchenpatrons, des Stifts St. Stephan zu Mainz, errichteten Kapelle zu Hornau eine Messe lesen soll, ein jährliches Einkommen in Höhe von 4 Gulden zu, die sie ihm mit genannten Ländereien absichern.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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