Fürst Christian Friedrich Karl zu Hohenlohe-Kirchberg verleiht dem Tuchmacher Menges aus Kirchberg das Hofprädikat (Bestätigung als Hoflieferant) und weist die Amtsverwaltung an, dass dieser erst von den Frondiensten befreit werden könne, wenn ein bisheriger Inhaber einer dienstfreien Anstellung am Hof sterben sollte