Dechant Sibodo und das Kapitel B. M. zu Aachen erlassen dem Ritter Wildrich zu Koblenz, welcher mit seinen Mitteln seit seines Vaters Tod zur Entrichtung eines kleinen Ohm Wein jährliche Rente aus Land des Stifts zu Rezelhem verpflichtet gewesen, dieses aber nicht getan und deshalb exkommuniziert worden, nach erlangter Absolution den gesamten Rückstand unter Verleihung des gedachten Landes in Erbpacht, zu einem Kanon an 1 kleinen Ohm Wein. Zeuge: Dechant Giselbert von St. Florin zu Koblenz. Datum Confluentie anno dom. incarnat. M. C. C. XXIX in festo Crispini et Crispiniani.