Johann Wilhelm Strahlmeier macht bekannt, dass Abt Bernhard ihn nach dem Tod des Abts Johann zugunsten seines Sohnes Johann Ludger mit dem Gut zu Unterscheven im Kirchspiel Born zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt in Anwesenheit von Johann Hermann Berghem und Heinrich Klein- Hückelkothen. - Or., Unterschrift