Arrestanlage auf Wein des Appellaten als Bürger von Antwerpen in Köln wegen nicht gezahlter Renten der Stadt Antwerpen aus einer Obligation von 1547, die die Frau des Henrich Stein aus ihrer ersten Ehe mit dem Neusser Münzmeister Gerhard Abs mit in die zweite Ehe gebracht hatte.
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AA 0627, 1771 - F 381/1283
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1583-1623 (1563-1597)
Enthaeltvermerke: Kläger: Lucia van der Heggen, Witwe des Joachim von Fickenfort, Antwerpen, (Bekl.) und Hans von Fickenfort für sich und ihre Miterben Beklagter: Henrich Stein, Neuss, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Jacob Cremer (Kremer) 1583 - Dr. Johann Gudelmann 1583 - Dr. Johann Gronenberger 1583 - Dr. Martin Brentzlein 1583 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Laurentius Wilthelm 1583 - Lic. Philipp Seiblin 1583 - Dr. Bernhard Kuehorn 1583 - Dr. Laurentz Vomelius 1583 - Dr. Johann Jacob Kremer 1583 - Dr. Henrich Stemmeler (Stembler) 1583 - Dr. Paulus Bochener (Buchner) 1583 - Dr. Henrich Fickler 1583 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurfürstl. Hohes Weltliches Gericht Köln 1574 - 2. Kurfürstl. köln. Kommissare 1580 - 3. RKG 1583-1623 (1563-1597) Beweismittel: Verkauf des Rentbriefs an Gerhard und Christina Abs 1563 (281f.). Urteil 2. Instanz (Q 9). Beschreibung: 10 cm, 460 Bl., lose; Q 1-24, 1 Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:09 MESZ