Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] leiht seinem Untertan Matheus Hundersinger zu Fulgenstadt (Faulgenstatt) auf Lebenszeit einen Hof daselbst mit allem Zubehör. Der Empfänger muß ihn in baulichen Ehren halten, mehren und bessern; bei Brandstiftung trägt die Herrschaft die Unkosten zur Hälfte. Hundersinger hat zu den gewöhnlichen Gültzeiten gen. Geld- und Naturalabgaben in Menger und Scheerer Maß auf Kosten des A. nach Scheer zu entrichten. Jeden Herbst muß er auf seine Kosten einen Wagen voll Wein, nicht unter 1 Fuder, von Sipplingen nach Scheer führen, wo er Kost erhält, oder 5 fl. Weinfuhrgeld zahlen. Ferner muß er jährlich ein Fuder Heu an einen Forstknecht des A. liefern. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen tritt Heimfall zur freien Verfügung ein. Der Empfänger hat 80 fl. Ehrschatz zu zahlen, von denen 30 auf Pfingsten, weitere 30 auf Martini und 20 auf Martini 1609 fällig sind.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view