Margaretha von Buschfelt, Witwe von Gymnich (Gymme-), und Adolf, Herr daselbst, bekennen für sich und für Gauwyn, ihren unmündigen Sohn resp. Bruder, dass ihnen gemäß des Testaments ihres verstorbenen Schwagers und Oheims, des Ritters Johann von Gymnich, alle ihnen zustehenden Vermächtnisse in Gold und Silber, gereiden und ungereiden, beweglichen und unbeweglichen Gütern durch den Rentmeister Johann von Berchem zu Köln und Gauwyn vom Huyss als Mittreuhänder des Testators richtig ausgehändigt worden sind und verpflichten sich zugleich zur Erfüllung der bisher noch nicht ausgeführten Bestimmungen des Testaments und die Testamentsexekutoren gegen alle Ansprüche von Seiten ihrer Töchter und Geschwister, der Frau Clara von Zollener, Agnes von Amerungen, der Kinder des verstorbenen Salentin und ihrer Neffen von Effern unter Verpfändung ihrer Güter sicherzustellen. G. 1512, up satersdach 25ten dach des mayndtz September.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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