Markgraf Ernst von Baden beglaubigt seine beiden Landschreiber zu Hochberg und Lahr beim Hofrichter zu Rottweil, dem Grafen Rudolf zu Sulz, als berechtigt zum Empfang der vor dem Hofgericht auszustellenden Einwilligungsurkunde der Gemahlin des Claudius Böcklin von Böcklinsau zum Verkauf des Weiherschlosses.